Nutzung von PV-Anlagen nach Auslauf der EEG-Förderung

Veröffentlicht am 02.03.2024 in Ortsverein

Infoveranstaltung des SPD-Ortsvereins Mitterteich

Der Ortsvereinsvorsitzende Johann Brandl konnte hierzu als Referentin Frau Corinna Loewert von der etz Nordoberpfalz (Energie-technologisches Zentrum) begrüßen, die in ihrem Vortrag interessante Einblicke in die Möglichkeiten der Nachnutzung von individuellen PV-Anlagen gab.

Frau Loewert stellte eingangs die etz-Nordoberpfalz vor, die sich als unabhängiges Dienstleistungszentrum für Bürger, Unternehmen und Kommunen versteht und als solches kostenlose und neutrale Erstberatung, z. B. bei der Gebäude- und Energieberatung, sowie im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit, z. B. für VHS oder in Schulen und Vereinen, anbietet. Sie verfolgt dabei aber auch den kontinuierlichen Aufbau eines „Energie-Netzwerk Oberpfalz Nord“. Das etz berät hierbei in Kooperation mit der Verbraucherzentrale und kommt auf Wunsch auch vor Ort bei Privateigentümern vorbei, um über Energieverbräuche, Gebäude, Photovoltaik und Heizungsaustausch zu informieren. Diese Termine kosten 30 bis 60 €. Die restlichen Kosten trägt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Das Ergebnis ist ein individueller Kurzbericht. Eine kostenlose Bürger-Energieberatung gibt es auch an den sog. Energie-Donnerstag-Nachmittagen in den Landkreisen Neustadt a.d.W., Tirschenreuth und in der Stadt Weiden. Hierzu kommen die Berater in die Gemeinden und beraten Bürger kostenlos.

Intensiv stieg Frau Löwert in das Thema „Auslauf der EEG-Vergütung“ ein. Aktuell sind derzeit Anlagen betroffen, die 2004 gebaut wurden und zum 31.12.2024 aus der Vergütung fallen. Grundsätzlich gilt, dass die PV-Anlagen mit einem Alter von über 20 Jahren weiterhin als EEG-Anlagen betrieben werden dürfen. Der Anspruch auf Netzanbindung bleibt dabei bestehen. Außerdem hat jeder Besitzer einer solchen Anlage weiterhin Anspruch auf eine vorrangige Abnahme des erzeugten Solarstroms. Nach dem EEG 2023 gilt eine befristete Anschlussförderung gemäß dem Jahresmarktwert Solar bis 31.12.2027, wobei max. 10 ct/kWh rückwirkend für das zurückliegende Kalenderjahr vergütet werden (2023 waren dies ca. 7 ct/kWh). Loewert informiert weiter, dass Erträge aus der Stromeinspeisung bis 30 kWp steuerfrei sind und somit keine Angaben beim Finanzamt mehr nötig sind. Weiter bleibt das Anrecht auf Abschlagszahlungen, jedoch mit dem Risiko einer möglichen Nachzahlung. Hier ist eine Vereinfachung durch eine Jahresabrechnung möglich. Grundsätzlich ist auch eine Direktvermarktung möglich, aber für kleine Anlagen eher schwierig.

Jeder PV-Anlagen-Besitzer hat natürlich auch die Möglichkeit, seine bestehende Anlage durch eine neue zu ersetzen. Dabei gilt eine Vergütung nach dem EEG 2023 für 20 Folgejahre bei einer Volleinspeisung bis 01.08.2024 bei einer bis zu 10 kWp-Anlage mit 12,87 ct/kWh minus 1% pro folgendes Halbjahr. Sollte sich der Betreiber für eine Vergütung nach dem EEG 2023 für 20 Folgejahre in einer Überschusseinspeisung entscheiden, sind es bis 01.08.2024 bei einer bis 10 kWp-Anlage 8,11 ct/kWh minus 1% pro folgendes Halbjahr.

Allerdings kann der Betreiber auch auf Eigenverbrauch umrüsten. Er hat dabei folgende Vorteile:
    • Reduktion der Stromkosten
    • Fixierung des Strompreises langfristig
    • Eigenverantwortliche, unabhängige Stromversorgung
    • Beitrag zum Umweltschutz und zur dezentralen-regionalen Stromerzeugung
    • Versorgungssicherheit

Abschließend gab Frau Loewert noch Einblicke in den Eigenverbrauch mit Stromspeicher und die Möglichkeit den PV-Strom durch Sektorkopplung in der Elektromobilität und zur Wärmeerzeugung dank Wärmepumpen und Heizstab zu nutzen.

Johann Brandl bedankte sich für die sehr gut besuchte und kurzweilige Veranstaltung bei Frau Loewert mit einem Wein-Präsent.

 

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